Die Wichtigkeit dieses Dokumentes für Ausländer
In Spanien hat jeder Staatsbürger eine Steuernummer (NIF) welche bei sämtlichen Steuererklärungen und Kommunikationen mit dem Finanzamt angegeben werden müssen.
In Fällen von spanischen Staatsbürgern entspricht die NIF-Nummer deren Ausweisnummer (DNI), bei ausländischen Staatsbürgern entspricht die NIF der NIE-Nummer, Número de Identificación de Extranjeros.
Diese Erkennungsnummern werden bei der Zentralverwaltung der Polizei beantragt.
Es muss beachtet werden, dass alle Ausländer welche Transaktionen durchführen wollen welche eine steuerliche Transparenz verlangen und keine NIE Nummer besitzen, diese vorübergehend beim Finanzamt beantragen müssen. Dies gilt für den Fall, dass die NIE-Nummer bereits beantragt ist und noch nicht ausgestellt ist und für Staatsbürger welche einfach keine NIE-Nummer benötigen.
Die NIE-Nummer kann bei der Zentralverwaltung der Polizei persönlich beantragt werden oder eine dritte Person kann dies per Vollmacht tun. Die letztere Option erspart den Interessenten Umstände und lange Wartezeiten welche die etwas komplizierte Abwicklung mit sich bringt.