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Rechtsberatung für Unternehmen und Investitionen in Spanien

Anwaltsexperten für die Gründung von Handelsgesellschaften und Unternehmensberatung in Spanien

Rechtsberatung für Ihre Firma

Denken Sie darüber nach, ein Unternehmen in Spanien zu gründen? Bei G&G Studio Abogados sind wir Experten in der Rechts- und Steuerberatung für ausländische Staatsbürger, die in Spanien eine Firma eröffnen, investieren oder eine Handelsgesellschaft gründen möchten.

Egal, ob Sie ein Unternehmen gründen, Ihre Marke schützen oder in den Tourismussektor investieren möchten, wir begleiten Sie während des gesamten Vorgangs mit einer sicheren und effizienten Strategie.

Gründung einer Handelsgesellschaft in Spanien

Glauben Sie, dass es an der Zeit ist, Ihr eigenes Unternehmen in Spanien zu gründen? Unser Team berät Sie bei allen Schritten zur Gründung einer Handelsgesellschaft, wir beraten sowohl Residenten als auch Nicht-Residenten.

  • Wahl der am besten geeigneten Gesellschaftsform: SL, SA, Zweigniederlassung, Tochtergesellschaft usw.

  • Abwicklung mit dem Notar und dem Handelsregister.

  • Beantragung der NIE für ausländische Gesellschafter

  • Anmeldung beim Finanzamt und bei der Sozialversicherung.

  • Steuer- und Buchhaltungsberatung, die an internationale Investoren angepasst ist.

Vermeiden Sie bürokratische und steuerliche Fehler. Mit G&G Studio wird Ihr Unternehmen mit einer soliden rechtlichen Grundlage gegründet.

Rechtlicher Schutz Ihres Produktes oder Ihrer Marke

Ihre Marke, Ihr Design oder Ihr Produkt ist ein wesentlicher Bestandteil Ihres Unternehmens. Der Schutz des gewerblichen und geistigen Eigentums ermöglicht es Ihnen, Kopien, Betrug und Rechtsstreitigkeiten zu verhindern.

  • Registrierung von Marken und Handelsnamen in Spanien und der EU.

  • Überwachung des Missbrauchs durch Dritte.

  • Einspruch gegen ähnliche Registrierungen.

  • Rechtliche Verteidigung gegen Verstöße.

Lassen Sie Ihre Marke nicht ungeschützt. Wir können Ihre Marke in Spanien registrieren, ohne dass Sie anreisen müssen.

Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Business Reputation (Compliance)

Wussten Sie, dass eine Sanktion oder eine Unregelmäßigkeit das Image Ihres Unternehmens schädigen und seine Rentabilität beeinträchtigen kann?

Wir wenden ein System zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften  an, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen die spanischen, europäischen und sektoralen Gesetze einhält und rechtliche Risiken minimiert.

  • Vermeidung von Sanktionen.

  • Interne Aktionsprotokolle.

  • Rechtliche und steuerliche Risikobewertung.

  • Schulungen und Compliance-Kontrolle.

Wenn Sie sich um den Ruf Ihres Unternehmens kümmern, schützen Sie Ihre Investition.

Tourismus-, Hotel- und Immobilieninvestitionen

Spanien, insbesondere die Costa Blanca, bietet große Möglichkeiten für ausländische Investoren in den Bereichen Hotel, Gesundheit, Freizeit oder Wellness.

Wir helfen Ihnen bei der Einrichtung Ihres Tourismusprojekts:

  • Kauf oder Vermietung von Immobilien.

  • Erlangung von Genehmigungen für touristische und städtebauliche Tätigkeiten.

  • Beratung zu kommunalen und regionalen Vorschriften.

  • Gründung von Unternehmen für die Verwaltung der Tätigkeit.

  • Besteuerung von Nicht Residenten und ausländischen Investitionen.

Spanien ist ein attraktiver Markt: Wir helfen Ihnen, rechtssicher und rentabel zu investieren.

Vertrauen Sie G&G Studio Abogados

Wir verfügen über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Beratung internationaler Mandanten bei der Gründung von Unternehmen, Eröffnung von Geschäften und Rechtsschutz in Spanien. Unser mehrsprachiges Team ist auf britische, deutsche, französische, niederländische und belgische Kunden spezialisiert.

Sind Sie bereit, Ihr Unternehmen in Spanien zu gründen oder Ihre Investition zu starten?

Kontaktieren Sie uns für eine erste rechtliche Beratung. Wir sprechen Ihre Sprache. Wir verstehen Ihre Denkweise. Wir schützen Ihr Unternehmen.

Häufig gestellte Fragen über rechtliche Vertretung in Spanien

Selbstverständlich. Unsere Arbeitsweise ermöglicht es uns, Ihre Angelegenheiten in ganz Spanien, insbesondere an der spanischen Küste, zu bearbeiten.

Es ist in den meisten Fällen nicht notwendig, dass Sie nach Spanien reisen, da wir Sie per Vollmacht bei den meisten Transaktionen vertreten können, wie z. B. Kauf und Verkauf von Immobilien, Erbschaften, Formalitäten vor und mit den spanischen Behörden oder Gerichtsverfahren.

Um eine Vollmacht zu unterzeichnen, müssen Sie nicht nach Spanien kommen. Sie können diese vor einem Notar in Ihrem Wohnsitzland unterzeichnen.

Ja, wir haben Partner in den meisten europäischen Ländern. Dies ist ein großer Vorteil in der Ausübung unserer Arbeit. Sie können uns kontaktieren, indem Sie uns eine E-Mail schicken. Wir freuen uns auf Sie.

Wir sind eine internationale Kanzlei und streben eine breite sprachliche Abdeckung an. Es gibt immer jemanden aus unserem Team, der Englisch, Deutsch, Niederländisch, Italienisch, Spanisch und Französisch spricht.

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