Wie Sie eine Gesellschaft in Spanien aus dem Ausland gründen können
Ausländische Investoren oder Unternehmer, die in Spanien leben oder ein Unternehmen gründen wollen, fragen sich zunächst, wie sie eine Gesellschaft oder Firma gründen können.
Welche Dokumente werden benötigt? Welche Formalitäten müssen Sie erledigen, um ein Unternehmen zu gründen?
Wir erklären Ihnen alles, was Sie wissen müssen.
Eine weitere Frage, die sich gestellt wird, ist, ob ein neues Unternehmen hier gegründet oder eine Niederlassung eröffnet werden soll.
Eine Firma gründen oder eine Zweigstelle in Spanien öffnen?
Das erste, was sich ein ausländischer Unternehmer, der in Spanien tätig werden will, fragen muss, ist, ob es für ihn günstiger ist, dies über eine spanische Gesellschaft zu tun oder unter seiner eigenen ausländischen Rechtspersönlichkeit mit der Eröffnung einer Niederlassung.
Beide Alternativen unterliegen einer sehr ähnlichen Belastung durch buchhalterische, steuerliche und administrative Verpflichtungen, aber es gibt Unterschiede, die bei der einen oder anderen Entscheidung berücksichtigt werden müssen.
Die Entscheidung wird in erster Linie von operativen und administrativen Fragen abhängen.
Kunden und Lieferanten haben im Allgemeinen mehr Vertrauen in die Zusammenarbeit mit einem spanischen Unternehmen. Insbesondere diejenigen, die es nicht gewohnt sind, mit ausländischen Betreibern zu arbeiten.
Es trifft auch zu, dass im Falle von Ausschreibungen eine gewisse Vorerfahrung nachzuweisen ist, so dass es in einigen Fällen sinnvoll wäre, eine Zweigniederlassung der ausländischen Gesellschaft zu eröffnen.
Das hängt von jedem Einzelfall ab.
Wie immer ist es am besten, sich über Ihre konkrete Situation zu informieren.
Welche anderen Aspekte können die Entscheidung beeinflussen?
Der steuerliche Aspekt. Zwar werden Gesellschaften und Zweigniederlassungen im Steuerrecht tendenziell gleich behandelt, doch gibt es in einigen Fällen quantitative Unterschiede bei der Besteuerung.
Welche Art Gesellschaft? Welche grundlegenden Aspekte müssen berücksichtigt werden?
Wenn Sie sich für die Gründung einer Gesellschaft entschieden haben, müssen Sie sich überlegen, welche Rechtsform Sie zwischen den verschiedenen Rechtsformen wählen sollen, die es in Spanien gibt.
Die häufigsten sind:
- Sociedad de responsabilidad limitada (S.L.) (Gesellschaft mit begrenzter Haftung)
- Sociedad anónima (S.A.) (Aktiengesellschaft)
Beide haben eine eigene Rechtspersönlichkeit und beschränken die vermögensrechtliche Haftung der Gesellschafter bezüglich der Gesellschaftsschulden.
Die S. L. erfordert ein geringes Kapital und ermöglicht es, den Eintritt Dritter in das Aktienkapital zu begrenzen. Es ist ein geeignetes Instrument für Familienunternehmen oder mit vertrauenswürdigen Partnern.
Die S. A. ihrerseits benötigt für ihre Gründung ein höheres Kapital, und da es sich um eine Gesellschaftsform von öffentlichem Charakter handelt, ist sie für Unternehmensprojekte mit einer größeren Anzahl von Gesellschaftern vorgesehen und ermöglicht freien Zugang zu und Abgang von Stammkapital.
Die Mitglieder der Unternehmensleitung können unter normalen Umständen spanische Staatsangehörige oder Residenten sein.
Zusammensetzung der Verwaltung.
Die Leitung und Verwaltung spanischer Gesellschaften kann bestehen aus:
- Einem alleinigen Verwalter.
- Zwei gesamtschuldnerische oder solidarische Verwalter.
- Drei oder mehr Verwalter welche einen Vorstand bilden.
Welche Voraussetzungen muss ein ausländischer Unternehmer erfüllen, um in Spanien tätig zu sein?
Sie müssen die Ausländeridentifikationsnummer (NIE) einholen, wenn Sie eine natürliche Person sind, oder eine Steueridentifikationsnummer für Firmen (CIF), wenn Sie eine juristische Person sind.
Handelt es sich um eine juristische Person, so ist zusätzlich die NIE des gesetzlichen Vertreters einzuholen und durch ein amtliches Dokument des Herkunftslandes die Existenz und die Rechtsgültigkeit der juristischen Person sowie die Identität und die Befugnisse ihrer gesetzlichen Vertreter nachzuweisen.
Es ist auch erforderlich, den tatsächlichen Inhaber zu identifizieren.
Die ersten Schritte für die Gründung einer Gesellschaft in Spanien
- Namen des Unternehmens.
Bei der Gründung einer Gesellschaft ist zunächst beim Zentralen Handelsregister zu prüfen, ob der zu registrierende Firmenname verfügbar ist.
Nachdem geprüft wurde, ob der Name verfügbar ist, wird vom Zentralen Handelsregister eine Bescheinigung beantragt, aus der hervorgeht, ob der gewählte Name verfügbar ist oder nicht.
- Einbringen von Kapital
Die Bareinlage wird bei einem Kreditinstitut hinterlegt, das eine Bescheinigung mit den Namen der Gründer ausstellt.
- Aktivität (CNAE).
Der Gesellschaftszweck ist die Aktivität, der das Unternehmen nachgehen wird. In Spanien gibt es eine Liste von Tätigkeiten, die CNAE genannt wird, und Sie müssen den entsprechenden Code für die Tätigkeit (en) angeben, für die Ihr Unternehmen bestimmt ist.
- Aufsetzten der Statuten/Satzung
Nach Erhalt der Bescheinigungen über den Namen und den Gesellschaftsbeitrag müssen die Gründungsgesellschafter die Satzung, die die Tätigkeit der Gesellschaft regeln soll, aufstellen und genehmigen.
- Beurkundung der Gründungsurkunde vor Notar.
Vor Notar muss die Gründungsurkunde beurkundet werden, welche unter anderem folgendes enthält:
- Sitz des Unternehmens.
- Zweck.
- Kapital.
- Ernennung der Verwalter.
- Eintragung im Handelsregister.
Die notarielle Urkunde muss sowohl bei der Gründung der Gesellschaft als auch bei der Eröffnung der Zweigniederlassung nach Vorlage des Steuerzahlungsbelegs in das Handelsregister des Sitzes eingetragen werden, wo sich diese befinden.
- Vollmächte für juristische Vertretung.
Es kann nützlich sein, um die Formalitäten und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zu vereinfachen, eine Vollmacht an einen unabhängigen Anwalt in Spanien zu verleihen.
- Apostillen für ausländische Unterlagen und Vollmächte.
Sowohl ausländische Vollmachten als auch Urkunden müssen mit Apostillen versehen oder einem entsprechenden Legalisierungsverfahren unterzogen werden, um ihnen internationale Gültigkeit und Wirksamkeit zu verleihen.