JAVEA

Rechtsanwälte, spezialisiert auf Tourismus- und Hotelinvestitionen an der Costa Blanca

Mindern Sie Risiken und kontrollieren Sie Ihr Tourismusinvestment mit der richtigen Rechtsberatung
Tourist and hotel investment in the Costa Blanca

Warum Sie Ihr Tourismusinvestment einem Expertenteam anvertrauen sollten

management of Real Estate Investments

Delegieren Sie die Verwaltung an ein Anwaltsteam welches Englisch, Deutsch, Französisch und Niederländisch spricht.

Costa Blanca Concierge Service

Ein Team von Rechtsanwälten, Architekten, Ökonomen, Manager und Designer, arbeiten für Sie an Ihren Immobilieninvestments

ideal place to live

Wir kennen den Ort, an dem Sie leben möchten und darum auch Ihre Bedürfnisse und setzen diese in die Realität um.

digital technologies designed to represent you from a distance

Wir arbeiten mit digitalen Technologien, um Sie aus der Ferne zu vertreten und um Ihre Privatsphäre, Sicherheit und Legalität zu gewährleisten

Legal advice along the entire Spanish coast

Rechtsberatung an der gesamten spanischen Küste einschließlich der Balearen und Kanarischen Inseln.

collaborate with lawyers, notaries and economists from your home country.

Wir arbeiten mit Anwälten, Notaren und Wirtschaftswissenschaftlern aus Ihrem Land zusammen.

Schritte damit Ihre Tourismus-Investition an der Costa Blanca erfolgreich wird

Die Entscheidung über die Chance der Investition
  • Vertretung des Kunden bei der Suche nach einer geeigneten Immobilie, für die Entwicklung eines Hotels oder eines touristischen Unternehmens.
  • Durchführbarkeitsstudie für die Gründung einer Handelsgesellschaft in Spanien.
  • Empfehlung einer Bank und Abwicklung der Eröffnung eines Girokontos in Spanien.
  • Einholen der NIE (Ausländersteuer-Identifikationsnummer), Beantragung und nachträgliche Anmeldung beim Finanzamt durch spezielle Vollmächte, sowie die CIF Steuernummer für Unternehmen.
  • Kontakt mit den Eigentümern und der Immobilienagentur.
  • Einholen von Unterlagen und rechtliche Prüfung.
  • Überprüfung der rechtlichen Situation der Immobilie im Grundbuch und Kataster.
  • Anforderungen von besonderen städtebaulichen Berichten.
  • Bankgarantien.
Während der Immobilientransaktion
  • Erstellung des Kaufvertrags in mehreren Sprachen, Unterzeichnung in Ihrem Namen durch legale Vertretung.
  • Organisation der Zahlungen für die Unterzeichnung im Notariat.
  • Begleitung des Mandanten zum Notariat oder dessen Vertretung durch eine Spezialvollmacht wodurch alle Unterlagen in dessen Namen unterzeichnet werden können.
  • Zahlung der entsprechenden Steuern.
  • Inbetriebnahme des Geschäfts
  • Steuerliche Anmeldungen
  • Technische Inbetriebnahme des Geschäfts
Nach dem Kauf des Geschäfts
  • Eintragung der Urkunde im Grundbuchamt
  • Abwicklung des möglichen Baus oder Umbaus der Immobilie für das Anpassen an die Tourismus- oder Hotelaktivität.
  • Empfehlung eines speziellen Wartungsunternehmens für diese Art von Geschäft.
  • Verwaltung der jährlichen Steuern.
  • Testament in Spanien sobald Sie Eigentümer sind.
  • Beratung im Marken- und Firmenimage.
  • Andauernde Rechtsberatung

Ausländische Investitionen im spanischen Tourismussektor

70 % des Hotel- und Tourismusumsatzes in Spanien stammen aus ausländischem Kapital.
Das Interesse an dieser Art von Investment nimmt weiter zu, insbesondere bei internationalen Investoren, die auf der Suche nach Rentabilität  und Rechtssicherheit sind.

Bei G&G Studio Abogados bieten wir Rechts- und Steuerberatung für ausländische Mandanten, die in den Tourismus- und Immobiliensektor in Spanien investieren möchten, mit besonderem Augenmerk auf die Costa Blanca.

Warum an der Costa Blanca investieren?

Die Costa Blanca ist eines der attraktivsten Ziele im Mittelmeerraum für die Entwicklung von:

  • Tourismus und Hotels

  • Gesundheits-, Wellness- und Schönheitszentren

  • Spas, Ferienhäuser und Freizeitprojekte

Das milde Klima das ganze Jahr über, die Schönheit der Küste, die internationale Anbindung und die hohe touristische Nachfrage machen dieses Gebiet zu einem strategischen Standort für ausländische Investoren, die ein Hotel, Spa, Resort oder eine Touristenunterkunft betreiben möchten.

Was ist zu beachten, bevor Sie in ein Tourismusunternehmen in Spanien investieren?

Bevor Sie eine Investition im Tourismus- oder Hotelsektor tätigen, empfehlen unsere Rechtsanwälte, folgende Aspekte sorgfältig zu studieren:

  • Marktstudie: Ermitteln Sie die Durchführbarkeit und Rentabilität des Tourismusprojekts .

  • Lokale Stadtplanungsgesetze: Überprüfen Sie die Einhaltung der städtebaulichen und flächennutzungsrechtlichen Vorschriften in dem Gebiet, in dem Sie Ihr Unternehmen gründen möchten.

  • Lizenzen und Genehmigungen: Die Möglichkeit prüfen, ob es tatsächlich möglich ist die erforderlichen Lizenzen für die Durchführung von Tourismus-, Hotel- oder Freizeitaktivitäten zu bekommen.

Rechtssicherheit für Ihre Investition

Die Unterstützung von Anwälten, die auf Tourismusinvestitionen in Spanien spezialisiert sind, garantiert:

  • Beratung beim Erwerb der Liegenschaft oder Grundstücks

  • Rechtliche Prüfung des Projekts und der Verträge

  • Erlangung von Tätigkeits-, Eröffnungs- und Baugenehmigungen

  • Einhaltung von baurechtlichen, Umwelt und touristischen Vorschriften

  • Effiziente steuerliche Strukturierung von Investitionen

Setzen Sie auf ein Team mit internationaler Erfahrung

Bei G&G Studio Abogados beraten wir  seit mehr als 20 Jahren britische, deutsche, französische, niederländische und belgische Investoren bei ihren Hotel-, Immobilien- und Tourismusprojekten in Spanien.

Wenn Sie erwägen, an der Costa Blanca zu investieren  und rechtliche Risiken vermeiden, Ihre Besteuerung optimieren und den Erfolg Ihres Unternehmens sicherstellen möchten:

Kontaktieren Sie uns heute und machen Sie den ersten Schritt mit vollkommener Rechtssicherheit. 

Häufig gestellte Fragen über rechtliche Vertretung in Spanien

Selbstverständlich. Unsere Arbeitsweise ermöglicht es uns, Ihre Angelegenheiten in ganz Spanien, insbesondere an der spanischen Küste, zu bearbeiten.

Es ist in den meisten Fällen nicht notwendig, dass Sie nach Spanien reisen, da wir Sie per Vollmacht bei den meisten Transaktionen vertreten können, wie z. B. Kauf und Verkauf von Immobilien, Erbschaften, Formalitäten vor und mit den spanischen Behörden oder Gerichtsverfahren.

Um eine Vollmacht zu unterzeichnen, müssen Sie nicht nach Spanien kommen. Sie können diese vor einem Notar in Ihrem Wohnsitzland unterzeichnen

Ja, wir haben Partner in den meisten europäischen Ländern. Dies ist ein großer Vorteil in der Ausübung unserer Arbeit. Sie können uns kontaktieren, indem Sie uns eine E-Mail schicken. Wir freuen uns auf Sie.


Wir sind eine internationale Kanzlei und streben eine breite sprachliche Abdeckung an. Es gibt immer jemanden aus unserem Team, der Englisch, Deutsch, Niederländisch, Italienisch, Spanisch und Französisch spricht.

Wenn Sie möchten, können Sie uns Ihre Fragen über Ihren Fall schicken, wir behandeln die Informationen vertraulich

Schicken Sie uns eine E-Mail, wir helfen Ihnen gerne