JAVEA
Erbschaft in Spanien

Anwaltsexperten für Erbrecht, Erbschaften und Testamente in Spanien

Rechtsberatung für Ausländer mit Vermögen in Spanien – G&G Studio, internationale Anwaltskanzlei in Jávea

Sind wir auf Nachlass, Erbschaften und Testamente in Spanien für europäische Nicht -Residneten spezialisiert

Irgendwann stehen wir alle vor der Regelung einer Erbfolge, entweder als Erben oder als Erblasser. Wenn Sie Ausländer sind und Immobilien oder Vermögenswerte in Spanien besitzen, ist eine auf spanisches Erbrecht spezialisierte Rechtsberatung unerlässlich, um Komplikationen zu vermeiden und sicherzustellen, dass Ihr Testament erfüllt wird.

Bei G&G Studio Anwälte mit Sitz in Jávea (Costa Blanca) sind wir auf Nachlass, Erbschaften und Testamente in Spanien für europäische Nicht -Residneten spezialisiert. Wir betreuen unter anderem britische, deutsche, schweizerichse, französische, niederländische und belgische Staatsbürger, sowohl Residenten als auch Nicht-Residenten, die ihr Vermögen in Spanien schützen und verwalten möchten.

Umfassende Erbschaftsverwaltung in Spanien

Wenn Sie zum Erben einer Person mit Vermögen in Spanien ernannt wurden, müssen Sie mehrere obligatorische Verfahren durchführen, um die Erbschaft rechtmäßig zu erhalten. Unser Team begleitet Sie während des gesamten Prozesses, auch wenn Sie im Ausland leben.

Wir helfen Ihnen bei:

  • Sterbeurkunden und Testamente.
  • Internationale Koordination des Erbes in Spanien und im Ausland wo der Erblasser lebte und die Erben ansässig sind
  • Erbschaftsvereinbarungen

  • Suche und Validierung von Testamenten in Spanien und im Ausland.

  • Urkunde zur Annahme der Erbschaft vor einem Notar.

  • Berechnung und Zahlung der Erbschaftssteuer.

  • Eintragung des geerbten Vermögens in das Grundbuch.

Wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung auf eine klare, effiziente und mehrsprachige Weise, so dass Sie sich keine Gedanken über rechtliche Aspekte oder unnötige Reisen machen müssen.

Erstellung von Testamenten für Ausländer mit Vermögen in Spanien

Auch wenn Sie bereits ein Testament in Ihrem Heimatland haben, ist es sehr empfehlenswert, eines in Spanien zu unterzeichnen, wenn Sie hier Immobilien, Bankkonten oder andere Vermögenswerte besitzen.

Die Erteilung eines Testaments in Spanien ermöglicht Ihnen:

  • Sicherzustellen, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Willen verteilt wird.

  • Vermeidung von komplizierten Verfahren für Ihre Erben.

  • Abstitummung Ihres spanischen Testaments mit dem im Ausland, damit es zu keinen rechtlichen Konflikten kommt.

  • Profitieren Sie von einem agilen und einfachen Vorgehen.

Bei G&G Studio erstellen wir personalisierte Testamente, die an Ihre persönliche, finanzielle und steuerliche Situation angepasst sind. Wir beraten Sie über die am besten geeignete Art von Testament – in der Regel das offene notarielle Testament – und sorgen dafür, dass es korrekt eingetragen wird.

Schenkungen zu Lebzeiten: Planen Sie die Übertragung Ihres Nachlasses

Eine Alternative zum traditionellen Erbe ist die Schenkung zu Lebzeiten. Dieser rechtliche Mechanismus ermöglicht die kostenlose Übertragung von Vermögenswerten, ohne auf den Tod des Eigentümers warten zu müssen.

Es ist jedoch wichtig, die steuerlichen Auswirkungen dieser Transaktion zu kennen:

  • Die Schenkungssteuer variiert je nach Autonomer Gemeinschaft (Comunidad Autonoma).

  • Schenkungen können sich auf die Steuererklärung des Schenkers auswirken und auch auf die Einkommens- und Vermögessnsteuer des Beschenkten

  • Es gibt Vergünstigungen und Ermäßigungen, je nach Grad der Verwandtschaft.

Wir helfen Ihnen, Ihren individuellen Fall zu studieren, um zu entscheiden, ob eine Schenkung rentabel und finanziell vorteilhaft ist.

Berechnung der Erbschafts- und Schenkungssteuer für Ausländer in Spanien

Ein wesentlicher Bestandteil der Nachfolgeplanung bzw. der Annahme einer Erbschaft ist die korrekte Berechnung der Erbschaft- und Schenkungssteuer. Diese Steuer kann je nach Autonomer Gemeinschaft und den persönlichen Umständen des Erben oder Beschenkten sehr unterschiedlich sein.

Einflussfaktoren:

  • Wert der Güter und Vermögen.
  • Ort wo die Güter liegen

  • Verwandheistgrad zum Verstorbenen oder Schenker.

  • Steuerlicher Wohnsitz des Begünstigten.

  • Geltende regionale Rechtsvorschriften.

Unser Team bietet Ihnen eine vollständige Steuerberatung, damit Sie oder Ihre Erben Ihre steuerlichen Pflichten kennen und gegebenenfalls auf Steuerermäßigungen und -vergünstigungen zugreifen können,  die für Bürger der Europäischen Union gelten.

G&G Studio – Internationale Nachlassanwälte

Bei G&G Studio bieten wir eine umfassende und personalisierte rechtliche Beratung für Ausländer mit Vermögenswerten in Spanien. Wir sind eine Kanzlei mit langjähriger Erfahrung in internationalen Erbschaften, notariellen Testamenten und Steuerplanungen.

Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Annahme und Abwicklung von Erbschaften für Nicht-Residenten.

  • Erstellung und Eintragung von Testamenten in Spanien.

  • Koordination von internationalen Testamenten.

  • Verwaltung von Schenkungen mit steuerlichen Auswirkungen.

  • Vertretung vor Notaren, Registerämtern und Steuerbehörden.

  • Mehrsprachige Beratung: Englisch, Deutsch, Französisch und Niederländisch.

Vertrauen Sie die Verwaltung Ihres Erbes einem Team an, das auf das spanische Erbrecht für Ausländer spezialisiert ist.

Wenden Sie sich an G&G Studio Anwälte in Jávea , für eine persönliche und unverbindliche Beratung

Häufig gestellte Fragen über rechtliche Vertretung in Spanien

Selbstverständlich. Unsere Arbeitsweise ermöglicht es uns, Ihre Angelegenheiten in ganz Spanien, insbesondere an der spanischen Küste, zu bearbeiten.

Es ist in den meisten Fällen nicht notwendig, dass Sie nach Spanien reisen, da wir Sie per Vollmacht bei den meisten Transaktionen vertreten können, wie z. B. Kauf und Verkauf von Immobilien, Erbschaften, Formalitäten vor und mit den spanischen Behörden oder Gerichtsverfahren.

Um eine Vollmacht zu unterzeichnen, müssen Sie nicht nach Spanien kommen. Sie können diese vor einem Notar in Ihrem Wohnsitzland unterzeichnen.

Ja, wir haben Partner in den meisten europäischen Ländern. Dies ist ein großer Vorteil in der Ausübung unserer Arbeit. Sie können uns kontaktieren, indem Sie uns eine E-Mail schicken. Wir freuen uns auf Sie.

Wir sind eine internationale Kanzlei und streben eine breite sprachliche Abdeckung an. Es gibt immer jemanden aus unserem Team, der Englisch, Deutsch, Niederländisch, Italienisch, Spanisch und Französisch spricht.

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