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Möchten Sie Hausbesitzer in Spanien sein?

7 Schritte, um eine Schenkung in Spanien durchzuführen
  1. Zuerst müssen wir eine Bewertung des Gutes oder der Summe vornehmen, die geschenkt werden soll.
  2. Dann werden wir eine Überprüfung über die Beziehung zwischen Schenker und Schenkungsempfänger durchführen.
  3. Sowie eine detaillierte steuerliche Überprüfung der Schenkung.
  4. Dann bereiteten wir die Schenkungsurkunde
  5. Wir begleiten Sie immer zur Unterschrift beim Notar.
  6. Wir organisieren die Steuerzahlung der Schenkung.
  7. Und schließlich tragen wir die Änderung der Eigentumsverhältnisse im Grundbuch ein.
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Wir glauben an die Stärke eines multidisziplinären Teams

Alle Fälle und Mandanten werden von unserem Team bearbeitet und betreut. Ein Fall wird nie von nur einer Person alleine behandelt.

Maria José García Garrido

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Gründerin. Anwältin spezialisiert auf Immobilieninvestitionen. Sie leitet das G&G Studio und hat über mehr als 25 Jahre Erfahrung im Rechts- und Investitionsbereich; sie ist Spezialistin für ziviles Immobilienrecht, Investitionen in Spanien, Erbrecht und Stadtplanungsrecht. Umfangreiche Erfahrung in Verhandlungen.

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Juan Bolufer Cardona

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Direktor der Steuer- und Buchhaltungsabteilung. Wenn er keine Steuern berechnet fährt er Mountainbike oder joggt am Strand.

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Juristische Assistentin und Finanzverwaltung Sie ist unsere Sucherin von wirksamen Lösungen, sie tanzt gerne, spaziert in der Natur und liest am Meer.

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Schenkung in Spanien

Was sind die Vorteile einer Schenkung zu Lebzeiten?

Ist es besser, meinen Kindern eine Schenkung zu Lebzeiten zu machen oder bis zur Erbschaft zu warten?

Die Realität ist, dass dies von jedem Einzelfall abhängt.

Hier zeigen wir Ihnen das Wichtigste, was Sie bei der Entscheidung beachten sollten.

Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir werden Sie in Ihrer Muttersprache betreuen.

Schenken oder Erben?

Erben und Schenkungen in Spanien sind sich in mancher Hinsicht sehr ähnlich, beide sind unentgeltlich.

Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass es bei einer Schenkung kein Ableben gibt, sondern die bloße Bereitschaft einer Person besteht Güter oder Rechte an eine andere zu schenken.

Im Falle einer unentgeltlichen Schenkung gibt es keine Preiszahlung zwischen Schenker und Schenkungsempfänger, aber die Steuerbelastung ist höher als bei einer Erbschaft.

Die Besteuerung der Schenkung kann daher höher sein als die der Erbschaft.

Wie bei der Erbschaft werden bei der Berechnung der Steuer der Wert des Vermögens und der Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Schenkungsempfänger berücksichtigt.

Bevor Sie schenken, informieren Sie sich über die steuerlichen Konsequenzen der Operation

Bevor Sie sich auf eine Schenkung vorbereiten, sollten Sie in Betracht ziehen, eine angemessene steuerliche Beratung darüber einzuholen, wie viel Sie die Schenkung kosten wird.

Es wird auch notwendig sein, eine Urkunde zu beglaubigen und diese dann im Grundbuch in Spanien einzutragen.

Häufig gestellte Fragen über rechtliche Vertretung in Spanien

Können Sie meine Interessen in ganz Spanien vertreten?

Selbstverständlich. Unsere Arbeitsweise ermöglicht es uns, Ihre Angelegenheiten in ganz Spanien, insbesondere an der spanischen Küste, zu bearbeiten.

Muss ich nach Spanien reisen, damit Sie sich um meine Angelegenheiten kümmern können, oder können Sie mich per Vollmacht vertreten?

Es ist in den meisten Fällen nicht notwendig, dass Sie nach Spanien reisen, da wir Sie per Vollmacht bei den meisten Transaktionen vertreten können, wie z. B. Kauf und Verkauf von Immobilien, Erbschaften, Formalitäten vor und mit den spanischen Behörden oder Gerichtsverfahren.

Und wenn ich eine Vollmacht zu Ihren Gunsten unterzeichnen möchte, muss ich nach Spanien reisen, um dies zu tun?

Um eine Vollmacht zu unterzeichnen, müssen Sie nicht nach Spanien kommen. Sie können diese vor einem Notar in Ihrem Wohnsitzland unterzeichnen

Arbeiten Sie mit Büros in meinem Land zusammen?

Ja, wir haben Partner in den meisten europäischen Ländern. Dies ist ein großer Vorteil in der Ausübung unserer Arbeit. Sie können uns kontaktieren, indem Sie uns eine E-Mail schicken. Wir freuen uns auf Sie.


Werde ich persönlich oder per E-Mail auf meiner Sprache betreut?

Wir sind eine internationale Kanzlei und streben eine breite sprachliche Abdeckung an. Es gibt immer jemanden aus unserem Team, der Englisch, Deutsch, Niederländisch, Italienisch, Spanisch und Französisch spricht.

Warum Sie einen unabhängigen und spezialisierten Anwalt in Spanien brauchen?

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Bufete García Garrido wurde 1991 mit einer internationalen Berufung und mit der Idee geboren, ein anderes Konzept von professionellem Büro zu schaffen, ein professionelles Dienstleistungsunternehmen mit persönlicher Betreuung, und diese Philosophie hat uns von Anfang an begleitet. Heute verfügen wir über mehr als 25 Jahre Erfahrung im juristischen Bereich und haben uns als eine der renommiertesten Anwaltskanzleien an der Costa Blanca etabliert, die eine spezialisierte und persönliche Betreuung anbietet.

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