Erbschaften

Güter in Spanien erben

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Inheriting a property in Spain

6 Gründen für die Auswahl Ihres Erbschaftsanwalt in Spanien

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Delegieren Sie die Verwaltung an ein Anwaltsteam welches Englisch, Deutsch, Französisch und Niederländisch spricht.

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Rechtsberatung an der gesamten spanischen Küste einschließlich der Balearen und Kanarischen Inseln.

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Wir arbeiten mit Anwälten, Notaren und Wirtschaftswissenschaftlern aus Ihrem Land zusammen.

Ein paar wichtige Punkte für eine Erbschaft

Erste Schritte für eine Erbschaft in Spanien
  • Einholen von Dokumenten, die den Ort und das Datum des Todes belegen.
  • Überprüfung der familiären Beziehungen mit dem Verstorbenen, um Rechte festzulegen.
  • Verwaltung des letzten Willens in Spanien.
  • Verwaltung des Letzten Willens im Land des Wohnsitzes oder Staatsangehörigkeit
  • Einholen der Kopie und Legalisierung des Testaments.
  • Abwicklung mit Banken in Bezug auf Girokonten des Verstorbenen.
  • Die NIE für den Erben einholen.
  • Verwaltung der Unterlagen für die Nachfolge im Ausland.
  • Steuerliches Studium der Erbschaft für die Erben. Steuerliche Auswirkungen.
  • Einholen von legalen Informationen über die Güter der Erbschaft
Unterzeichnung der Urkunde und Erbschaftsannahme
  • Vor der Annahme der Erbschaft werden wir eine Überprüfung der rechtlichen Situation der Liegenschaft der Erbschaft durchführen.
  • Einholen der legalen Unterlagen der Güter der Erbschaft
  • Güter und Immobilien
  • Konten und Bankprodukte
  • Vorbereitung der Erbschaftsurkunde im Notariat.
  • Begleitung zur Beurkundung im Notariat.
  • Oder Vorbereitung zur rechtlichen Vertretung der Erben per Vollmacht, so dass Ihr Anwalt die nötigen Schritte unternehmen kann, ohne dass Sie anreisen müssen.
  • Vorbereitung des Testaments des neuen Eigentümers
Abwicklungen nach der Erbschaftsannahme
  • Zahlung der Erbschaftssteuer.
  • Eintragung im Grundbuch der geerbten Güter.
  • Bankabwicklungen und Erberöffnung bei der Bank
  • Änderung der Versorgungsverträge der Liegenschaft.
  • Änderung des Eigentümers bei den Steuern
  • Starten Sie Ihren steuerlichen Wertegang als Eigentümer in Spanien.
  • Sie können die geerbte Immobilie nun verkaufen.
  • Vorbereitung des Verkaufes der geerbten Güter

Werden Sie Güter in Spanien erben?

Hier sind 3 hilfreiche Tipps

Irgendwann sind wir alle als Verstorbene oder Erben in eine Erbschaft verwickelt.

Deshalb ist es wichtig, informiert zu sein und die Nachfolge vorher zu organisieren.

Beachten Sie diese 3 praktischen Tipps:

  1. Planen

Zunächst ist es wichtig, eine angemessene Organisation der Nachfolge zu haben und ein effizientes Management durchzuführen.

In unserer Kanzlei haben wir eine spezielle Abteilung, die sich der Erbschaftsberatung in Spanien widmet. Wir sind aber auch auf Mandanten britischer, deutscher, niederländischer, schweizerischer und französischer Nationalität spezialisiert.

Um als Ausländer Vermögenswerte in Spanien zu erben, müssen obligatorische Verfahren eingeleitet werden, um das Eigentum an den Gütern des Verstorbenen zu ändern.

Darüber hinaus müssen vor der Annahme der Erbschaft obligatorische Dokumente zum Nachweis folgender Daten erstellt werden:

  • Tod.
  • Der Ort des Todes.
  • Die Staatsangehörigkeit des Verstorbenen.
  • Das Vorhandensein oder Nichtbestehen eines Testaments in Spanien oder in seinem Herkunftsland oder anderswo.
  • Beleg des Eigentums an den Vermögenswerten, Häusern, Grundstücken, Girokonten, kurz gesagt, das Eigentum an allen Vermögenswerten des Verstorbenen.
  • Rechtliche Informationen zu Girokonten, Lebensversicherungen usw.
  1. Berechnen Sie den Wert der Erbschaft, um zu wissen, welche Steuern Sie zahlen müssen

Wenn Sie in Spanien eine Erbschaft erhalten, müssen Sie Erbschaftssteuer zahlen, wie bei jeder anderen Transaktion auch, hier handelt es sich um eine Transaktion von Todes wegen (nach dem Tod).

Dies ist jedoch je nach Autonomer Gemeinschaft, in der sich die zu vererbenden Güter befinden, unterschiedlich.

Alle steuerlichen Fragen sind von größter Bedeutung, und wenn Sie sie vor der Annahme der Erbschaft kennen, können zukünftige Probleme vermieden werden. Manchmal können sie von den Erben nicht getragen werden.

Hier kommt das Europäische Nachlasszeugnis ins Spiel, das von den Behörden des Landes ausgestellt werden muss, welches die Erbschaft verwaltet.

Dieses Zertifikat ist nur in ganz bestimmten Fällen nötig. Wir werden Sie ausführlich informieren.

Es gibt auch die notwendigen rechtlichen Dokumente, die von den spanischen Behörden und denen des Landes des Verstorbenen und der Erben ausgestellt werden und die für die Erbschaft unbedingt zur Verfügung gestellt werden müssen.

Auch hier ist es notwendig, eine Urkunde vor einem Notar zu unterzeichnen. Diese Urkunde muss bestimmte Unterlagen und die Daten aller neuen Eigentümer, d.h. der Erben, enthalten.

Nach Zahlung der Steuern muss die Urkunde in das Grundbuch eingetragen werden, um den Namen des Eigentümers zu ändern.

  1. Erwägen Sie, Ihr Testament in Spanien zu machen

Nachdem Sie Vermögenswerte in Spanien erhalten haben, kann es ein guter Zeitpunkt sein, die Nachfolge gut zu organisieren, damit dieses Vermögen dann an Ihre Erben übergeht.

Was ist bei der Erteilung eines Testaments in Spanien zu beachten?

Das erste, was Sie beachten müssen, ist:

  • Die Gesetzgebung des Landes des Erblassers
  • Spanische Gesetzgebung
  • Die Gesetze der Orte , in denen sich die Vermögenswerte befinden.
  • Die Besteuerung von Erbschaften.

Es kann erforderlich sein, mehrere Rechtsvorschriften unter Berücksichtigung des Steuerrechts des Ortes, an dem sich die Güter befinden, zu kombinieren.

Zusammenfassend empfehlen wir Ihnen, die Nachfolge mit einem auf Nachlass spezialisierten Anwalt zu organisieren, um schwer zu lösende Probleme zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen über rechtliche Vertretung in Spanien

Selbstverständlich. Unsere Arbeitsweise ermöglicht es uns, Ihre Angelegenheiten in ganz Spanien, insbesondere an der spanischen Küste, zu bearbeiten.

Es ist in den meisten Fällen nicht notwendig, dass Sie nach Spanien reisen, da wir Sie per Vollmacht bei den meisten Transaktionen vertreten können, wie z. B. Kauf und Verkauf von Immobilien, Erbschaften, Formalitäten vor und mit den spanischen Behörden oder Gerichtsverfahren.

Um eine Vollmacht zu unterzeichnen, müssen Sie nicht nach Spanien kommen. Sie können diese vor einem Notar in Ihrem Wohnsitzland unterzeichnen

Ja, wir haben Partner in den meisten europäischen Ländern. Dies ist ein großer Vorteil in der Ausübung unserer Arbeit. Sie können uns kontaktieren, indem Sie uns eine E-Mail schicken. Wir freuen uns auf Sie.


Wir sind eine internationale Kanzlei und streben eine breite sprachliche Abdeckung an. Es gibt immer jemanden aus unserem Team, der Englisch, Deutsch, Niederländisch, Italienisch, Spanisch und Französisch spricht.

Wenn Sie möchten, können Sie uns Ihre Fragen über Ihren Fall schicken, wir behandeln die Informationen vertraulich

Schicken Sie uns eine E-Mail, wir helfen Ihnen gerne