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Möchten Sie ein Testament in Spanien aufsetzten?

Schlüssel, um ein Testament in Spanien mit Sicherheiten und rechtlichen Garantien zu machen
  • Überprüfung der rechtlichen und steuerlichen Situation, bevor Sie ein Testament unterzeichnen.
  • Vergleich bereits bestehender Testamente in anderen Ländern und in Spanien.
  • Vergleichendes Studium über die Situation in Spanien und im Wohnsitzland des Mandanten.
  • Überprüfung der möglichen Arten von Testamenten, die in Spanien unterzeichnet werden können.
  • Unterzeichnung von Testamenten im Ausland.
  • Verwahrung von Testamenten.
  • Management eines Verwalters der Erbschaft.
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Wir glauben an die Stärke eines multidisziplinären Teams

Alle Fälle und Mandanten werden von unserem Team bearbeitet und betreut. Ein Fall wird nie von nur einer Person alleine behandelt.

Maria José García Garrido

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Gründerin. Anwältin spezialisiert auf Immobilieninvestitionen. Sie leitet das G&G Studio und hat über mehr als 25 Jahre Erfahrung im Rechts- und Investitionsbereich; sie ist Spezialistin für ziviles Immobilienrecht, Investitionen in Spanien, Erbrecht und Stadtplanungsrecht. Umfangreiche Erfahrung in Verhandlungen.

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Juristische Assistentin und Finanzverwaltung Sie ist unsere Sucherin von wirksamen Lösungen, sie tanzt gerne, spaziert in der Natur und liest am Meer.

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Machen Sie Ihr Testament in Spanien

Ist Ihre juristische Situation so geordnet, dass immer Ihr Wille erfüllt wird?

Wir raten unseren Mandanten immer ab dem Moment, in dem sie Eigentümer in Spanien sind, ein Testament vor einem Notar zu machen.

Dies wird Ihnen helfen, sich ruhiger zu fühlen.

Ein Testament in Spanien ist nicht obligatorisch.

Und es stimmt, dass wenn Sie in Ihrem Heimatland ein Testament gemacht haben,

es weder notwendig noch obligatorisch ist, auch hier eins zu machen. Aber es ist praktisch.

Warum ist es empfehlenswert ein Testament in Spanien zu machen, auch wenn Sie bereits in Ihrem Heimatsland eins haben?

Es ist logisch zu denken: Wenn Sie in Ihrem Heimatland bereits ein Testament gemacht haben, warum müssen Sie dann in Spanien ein neues Testament machen?

Gut.

Auch die Testamentserrichtung in Spanien erspart Ihnen unnötige Abwicklungen und Papierkram.

Darüber hinaus ist sie nicht mit übermäßig hohen Kosten verbunden und verschafft Ihnen viel Ruhe.

Sie wollen ein Testament in Spanien machen, aber leben im Ausland?

Wenn Sie als Ausländer ein Testament in Spanien errichten wollen, ist es ratsam, den Inhalt des Testaments, das Sie in Ihrem Heimatland errichtet haben, zu überprüfen.

Wenn Sie dieses durch ein spanisches Testament ergänzen möchten, können Sie sich an das spanische Konsulat in Ihrer Stadt wenden, wenn Sie nicht nach Spanien reisen können. Wir helfen Ihnen bei den Formalitäten.

Damit dieses spanische Testament künftig problemlos angewandt werden kann, muss es an das spanische Recht angepasst werden.

Sie können zu Lebzeiten entscheiden, was mit Ihrem Erbe geschehen soll. Das ist wichtig.

Welche Form des Testaments ist empfehlenswert?

In Spanien gibt es drei Arten von Testamenten:

  • Öffentliches Testament.
  • Geschlossenes Testament.
  • Handgeschriebenes Testament.

Das üblichste ist das öffentliche Testament. Obwohl das nicht bedeutet, dass es das Beste für Sie sein muss.

Aus unserer Erfahrung empfehlen wir Ihnen jedoch, dass, wenn Sie den Willen, den Sie in das Testament setzten wollen, entschieden haben, am besten ein öffentliches Testament machen.

Das öffentliche Testament wird in einer öffentlichen Urkunde vor Notar unterzeichnet und deren Angaben werden an das Zentrale Testamentsregister übermittelt.

Dieses Register ist sehr nützlich, weil hier alle in Spanien unterzeichneten notariellen Testamente eingetragen sind. Ihre Familienangehörigen können nach dem Tod eine gesetzliche Bescheinigung beantragen.

Das Zertifikat des Letzten Willens gibt uns folgende Informationen:

  • Wie viele Testamente der Erblassende vor Notar unterschrieben hat.
  • Welches das letzte unterzeichnete Testament ist.
  • Und der beurkundende Notar zusammen mit dem Datum der Unterzeichnung.

Haben Sie schon mal vom „Testamento Vital“ gehört?

Ein anderes Testament, welches zu berücksichtigen ist, ist das „Testamento Vital“ oder Patientenverfügung.

Das ist interessant.

Es handelt sich um ein schriftliches Testament, in dem der Erblasser die medizinischen Behandlungen vermerkt, die er im Krankheitsfall wünscht. Oder zu dem Zeitpunkt, an dem die Person nicht mehr in der Lage ist, sich auszudrücken.

Es dient auch dazu, über die Bestimmung des Körpers und der Organe zu entscheiden.

In diesem Testament können Sie angeben, ob Sie begraben oder eingeäschert werden wollen. Selbst wenn Sie Ihre Organe spenden wollen.

Häufig gestellte Fragen über rechtliche Vertretung in Spanien

Können Sie meine Interessen in ganz Spanien vertreten?

Selbstverständlich. Unsere Arbeitsweise ermöglicht es uns, Ihre Angelegenheiten in ganz Spanien, insbesondere an der spanischen Küste, zu bearbeiten.

Muss ich nach Spanien reisen, damit Sie sich um meine Angelegenheiten kümmern können, oder können Sie mich per Vollmacht vertreten?

Es ist in den meisten Fällen nicht notwendig, dass Sie nach Spanien reisen, da wir Sie per Vollmacht bei den meisten Transaktionen vertreten können, wie z. B. Kauf und Verkauf von Immobilien, Erbschaften, Formalitäten vor und mit den spanischen Behörden oder Gerichtsverfahren.

Und wenn ich eine Vollmacht zu Ihren Gunsten unterzeichnen möchte, muss ich nach Spanien reisen, um dies zu tun?

Um eine Vollmacht zu unterzeichnen, müssen Sie nicht nach Spanien kommen. Sie können diese vor einem Notar in Ihrem Wohnsitzland unterzeichnen

Arbeiten Sie mit Büros in meinem Land zusammen?

Ja, wir haben Partner in den meisten europäischen Ländern. Dies ist ein großer Vorteil in der Ausübung unserer Arbeit. Sie können uns kontaktieren, indem Sie uns eine E-Mail schicken. Wir freuen uns auf Sie.


Werde ich persönlich oder per E-Mail auf meiner Sprache betreut?

Wir sind eine internationale Kanzlei und streben eine breite sprachliche Abdeckung an. Es gibt immer jemanden aus unserem Team, der Englisch, Deutsch, Niederländisch, Italienisch, Spanisch und Französisch spricht.

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Bufete García Garrido wurde 1991 mit einer internationalen Berufung und mit der Idee geboren, ein anderes Konzept von professionellem Büro zu schaffen, ein professionelles Dienstleistungsunternehmen mit persönlicher Betreuung, und diese Philosophie hat uns von Anfang an begleitet. Heute verfügen wir über mehr als 25 Jahre Erfahrung im juristischen Bereich und haben uns als eine der renommiertesten Anwaltskanzleien an der Costa Blanca etabliert, die eine spezialisierte und persönliche Betreuung anbietet.

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