Wenn Sie in Spanien Vermögen erben, sollten Sie sich über die Steuern im Klaren sein, die auf das Erbe anfallen
Zunächst möchten wir Sie warnen, dass Sie in Ihrem Heimatland keine Erbschaftssteuern zahlen können.
Dies ist einer der häufigsten Fragen unserer Mandanten.
Sie geben an, dass sie in ihrem Herkunftsland Steuern zahlen wollen, was jedoch nicht möglich ist, wenn sich das geerbte Vermögen in Spanien befindet.
Daher wird die spanische Steuergesetzgebung angewendet, wo insbesondere das Verhältnis zwischen dem Verstorbenen und dem Erben in Abstimmung mit dem Wert des geerbten Vermögens berücksichtigt wird.
Hier kommen jedoch unterschiedliche Anwendungen des spanischen Rechts ins Spiel: national und regional, und es gab einige Probleme in der Vergangenheit da Residenten und Nicht – Residenten unterschiedlich behandelt wurden, obwohl alle Europäer sind.
All dies kann verwirrend sein, weshalb es wichtig ist, den Rat eines Erbrechtsanwalts einzuholen.
Wichtig für die Berechnung der Erbschaftsteuer:
Für die Berechnung von Steuern ist es wichtig, mehrere Punkte zu beachten:
- Der Grad der Verwandtschaft zwischen dem Verstorbenen und dem Erben.
- Die persönliche Situation des Erben
- Der Wert der Güter
- Die geltenden regionalen Rechtsvorschriften
Wann wird die Erbschaftssteuer gezahlt?
Für die Zahlung der Erbschaftssteuer gilt eine Frist von 6 Monaten ab dem Tod des Verstorbenen.
Die Nachlassverfahren müssen innerhalb dieser Frist durchgeführt werden.
Beachten Sie auch, dass es Ausnahmen, Befreiungen und Sonderregeln gibt, die von Fall zu Fall unterschiedlich sind.