Anwaltsexperten für Erbrecht

Erbschaftssteuern

Klären Sie all Ihre Fragen zur Erbschaftssteuer in Spanien
Inheritance taxes in Spain

6 Gründen für die Auswahl Ihres Erbschaftsanwalt in Spanien

management of Real Estate Investments

Delegieren Sie die Verwaltung an ein Anwaltsteam welches Englisch, Deutsch, Französisch und Niederländisch spricht.

Costa Blanca Concierge Service

Ein Team von Rechtsanwälten, Architekten, Ökonomen, Manager und Designer, arbeiten für Sie an Ihren Immobilieninvestments

ideal place to live

Wir kennen den Ort, an dem Sie leben möchten und darum auch Ihre Bedürfnisse und setzen diese in die Realität um.

digital technologies designed to represent you from a distance

Wir arbeiten mit digitalen Technologien, um Sie aus der Ferne zu vertreten und um Ihre Privatsphäre, Sicherheit und Legalität zu gewährleisten

Legal advice along the entire Spanish coast

Rechtsberatung an der gesamten spanischen Küste einschließlich der Balearen und Kanarischen Inseln.

collaborate with lawyers, notaries and economists from your home country.

Wir arbeiten mit Anwälten, Notaren und Wirtschaftswissenschaftlern aus Ihrem Land zusammen.

Berechnung der Erbschaftssteuer

Dies sind die Schritte, die wir unternehmen werden, um herauszufinden, welche Steuern Sie mit der Annahme der Erbschaft zahlen müssen:
  • Überprüfung der steuerlichen Situation des möglichen Erben in Spanien und Ermittlung des Steuerwertes der Liegenschaft
  • Simulation der Steuerberechnung vor der Annahme der Erbschaft unter Berücksichtigung der Comunidad Autonoma wo die Liegenschaft liegt
  • Erstellung der Urkunde zur Erbschaftsannahme in Spanien und Deklarierung der Werte
  • Zahlung der Erbschaftssteuer unter Anwendung der spanischen und autonomischen Gesetzgebung.
  • Vergleich der Steuerzahlung im Ausland.
  • Studium der persönlichen und familiären Situation der Erben für die Berechnung ihrer Steuern , um Hausbesitzer in Spanien zu werden

Wenn Sie in Spanien Vermögen erben, sollten Sie sich über die Steuern im Klaren sein, die auf das Erbe anfallen

Zunächst möchten wir Sie warnen, dass Sie in Ihrem Heimatland keine Erbschaftssteuern zahlen können.

Dies ist einer der häufigsten Fragen unserer Mandanten.

Sie geben an, dass sie in ihrem Herkunftsland Steuern zahlen wollen, was jedoch nicht möglich ist, wenn sich das geerbte Vermögen in Spanien befindet.

Daher wird die spanische Steuergesetzgebung angewendet, wo insbesondere das Verhältnis zwischen dem Verstorbenen und dem Erben in Abstimmung mit dem Wert des geerbten Vermögens berücksichtigt wird.

Hier kommen jedoch unterschiedliche Anwendungen des spanischen Rechts ins Spiel: national und regional, und es gab einige Probleme in der Vergangenheit da Residenten und Nicht – Residenten unterschiedlich behandelt wurden, obwohl alle Europäer sind.

All dies kann verwirrend sein, weshalb es wichtig ist, den Rat eines Erbrechtsanwalts einzuholen.

Wichtig für die Berechnung der Erbschaftsteuer:

Für die Berechnung von Steuern ist es wichtig, mehrere Punkte zu beachten:

  1. Der Grad der Verwandtschaft zwischen dem Verstorbenen und dem Erben.
  2. Die persönliche Situation des Erben
  3. Der Wert der Güter
  4. Die geltenden regionalen Rechtsvorschriften

Wann wird die Erbschaftssteuer gezahlt?

Für die Zahlung der Erbschaftssteuer gilt eine Frist von 6 Monaten ab dem Tod des Verstorbenen.

Die Nachlassverfahren müssen innerhalb dieser Frist durchgeführt werden.

Beachten Sie auch, dass es Ausnahmen, Befreiungen und Sonderregeln gibt, die von Fall zu Fall unterschiedlich sind.

Häufig gestellte Fragen über rechtliche Vertretung in Spanien

Selbstverständlich. Unsere Arbeitsweise ermöglicht es uns, Ihre Angelegenheiten in ganz Spanien, insbesondere an der spanischen Küste, zu bearbeiten.

Es ist in den meisten Fällen nicht notwendig, dass Sie nach Spanien reisen, da wir Sie per Vollmacht bei den meisten Transaktionen vertreten können, wie z. B. Kauf und Verkauf von Immobilien, Erbschaften, Formalitäten vor und mit den spanischen Behörden oder Gerichtsverfahren.

Um eine Vollmacht zu unterzeichnen, müssen Sie nicht nach Spanien kommen. Sie können diese vor einem Notar in Ihrem Wohnsitzland unterzeichnen

Ja, wir haben Partner in den meisten europäischen Ländern. Dies ist ein großer Vorteil in der Ausübung unserer Arbeit. Sie können uns kontaktieren, indem Sie uns eine E-Mail schicken. Wir freuen uns auf Sie.


Wir sind eine internationale Kanzlei und streben eine breite sprachliche Abdeckung an. Es gibt immer jemanden aus unserem Team, der Englisch, Deutsch, Niederländisch, Italienisch, Spanisch und Französisch spricht.

Wenn Sie möchten, können Sie uns Ihre Fragen über Ihren Fall schicken, wir behandeln die Informationen vertraulich

Schicken Sie uns eine E-Mail, wir helfen Ihnen gerne