Wir stehen oft vor der Situation wo eine Person deren Eigentum verkaufen will, das Haus aber auf zwei Personen eingetragen ist. In den meisten Fällen sind es Ehen und einer der Ehepartner ist verstorben ist und der andere hat weder die Erbenerklärung noch die Annahme der Erbschaft durchgeführt. Dies verzögert den Verkauf. Ferner fällt auf das Verfahren der Erbschaft, oft außerhalb der gesetzlichen Frist, die entsprechenden Sanktion an.
Denken Sie daran, dass nach einem Tod eine Frist von 6 Monaten für die Annahme der Erbschaft und die Zahlung der Steuern besteht und dass in diesen 6 Monaten die notwendigen Unterlagen (Testamente, Testamente in Spanien und in ihrem Herkunftsland usw.) beschafft werden müssen.