ERINNERUNG: STEUERLICHE PFLICHTEN 2017
Wenn Sie als Ausländer weniger als 6 Monate im Jahr in Spanien verbringen und Eigentümer/in einer oder mehreren Liegenschaft in Spanien sind, möchten wir Sie aus der Kanzlei García Garrido daran erinnern, dass Sie verpflichtet sind die jährliche Nicht-Residenten Steuer und die lokale Grundsteuer, genannt IBI, zu bezahlen. Beide Steuern werden jährlich bezahlt.
Bitte beachten Sie, dass wenn eine Liegenschaft einem Ehepaar oder mehreren Personen gehört, jeder der Eigentümer ein unabhängiger Steuerzahler ist und es müssen separate Nicht-Residenten Steuererklärungen eingereicht werden.
Temporär wurde die Vermögenssteuer für die Jahre 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 eingeführt. Diese Erklärung muss beim Finanzamt unter anderem dann eingereicht werden wenn die Werte Ihrer Güter oder Rechte 2 Millionen Euro übersteigen. Die Steuer beläuft sich jedoch auf 0€ wodurch keine Zahlungspflicht besteht Es besteht jedoch die Pflicht besagte Erklärung einzureichen und das Nicht-Einreichen kann zu sehr hohen Strafen vom Finanzamt führen.