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RATHAUS VON JAVEA

Der neue Bebauungsplan.

Wie wir alle wissen ist der Bebauungsplan das Instrument mit welchem die Anordnung einer Ortschaft geregelt wird: Grundstücke werden in Kategorien unterteilt, es wird bestimmt welches Gesetz je nach Kategorie Grundstück angewendet wird und generell wird das Gemeindegebiet einer Ortschaft juristisch reguliert. Zusammengefasst ist dies das „Baugesetz“ einer Ortschaft.

In Jávea/Xábia erschien am 7. Juni im Diari Oficial de la Generalitat Valenciana die Vorversion des neuen Bebauungsplan welcher das neue „Baugesetz“ sein soll da der bis heute gültige Plan im Jahre 1990 bewilligt wurde und dieser nicht mehr den aktuellen Bauauflagen entsprach. Daher war es schon seit geraumer Zeit nötig eine neue Bauregelung zu bewilligen.

Besagter Plan ist seit dem 7. Juni für 3 Monate offen für öffentliche Fragen und Vorschläge zu Änderungen. Die Frist läuft am 7. September ab. Diese öffentliche Teilnahme an der neuen Regelung ist äußerst wichtig da der neue Plan sehr viele Punkte ändert und die Bürger das Anrecht haben deren Meinung zu besagten Änderungen auszudrücken.

Nach Ablaufen der Frist von 3 Monaten, muss das Rathaus innerhalb von 6 Monaten auf die Einsprüche antworten und es werden Berichte ausgestellt, Fristen müssen eingehalten werden, etc.

Es ist sehr wichtig zu betonen, dass jeder Bürger welcher davon ausgeht von den Änderungen betroffen zu sein, dessen Einsprüche in der legalen, vorgegebenen Frist einreicht.

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