Rechtsstreit und Gerichtsverfahren

Wir verteidigen Ihre Interessen, wenn der gerichtliche Weg nötig ist

Rechtsstreit und Gerichtsverfahren

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Ein paar Beispiele

Fällige Forderungsbeträge

Müssen Sie einen Betrag von einem Schuldner einfordern? Zuerst werden wir versuchen, mit dem Schuldner zu verhandeln, und erst wenn eine Einigung nicht möglich ist und die Möglichkeit besteht, ein günstiges Urteil zu erwirken, leiten wir die gerichtliche Klage ein.

Geltendmachung von Baumängeln

Wenn Sie einen Mangel an der Konstruktion Ihres Hauses festgestellt haben und die Prüfung durch einen Sachverständigen das bestätigt, können Sie Ansprüche gegen die Baufirma geltend machen. Kontaktieren Sie uns, um eine angemessene Lösung mit dem Bauherrn oder die Baufirma zu finden.

Vollstreckung eines ausländischen Urteils in Spanien

Dieses Verfahren ermöglicht es, die gegnerische Partei zu zwingen, einem Urteil nachzukommen, das in einem anderen Land der Europäischen Union oder anderswo auf der Welt gefällt wurde,  in Anwendung der internationalen Abkommen und Übereinkommen der unterzeichnenden Staaten.

Vertretung von Banken bei Zwangsvollstreckungen von Hypotheken

Wir sind Spezialisten in der Vertretung ausländischer Banken bei der Zwangsvollstreckung von Hypotheken, die ihren Staatsangehörigen gewährt wurden, die Immobilien in Spanien belasten, wenn der Eigentümer nicht an die Bank zahlt.

Geltendmachung von Vertragsverletzungen

Eine Vertragsverletzung liegt vor, wenn eine der Parteien die Vereinbarung nicht einhält. Was können wir tun, wenn es zu einem Vertragsbruch kommt? Erstens, außergerichtlich die Einhaltung verlangen oder versuchen, durch Mediation eine Vereinbarung zu finden, und schließlich eine Klage auf den spanischen Gerichten einreichen
 

Häufig gestellte Fragen über rechtliche Vertretung in Spanien

Selbstverständlich. Unsere Arbeitsweise ermöglicht es uns, Ihre Angelegenheiten in ganz Spanien, insbesondere an der spanischen Küste, zu bearbeiten.

Es ist in den meisten Fällen nicht notwendig, dass Sie nach Spanien reisen, da wir Sie per Vollmacht bei den meisten Transaktionen vertreten können, wie z. B. Kauf und Verkauf von Immobilien, Erbschaften, Formalitäten vor und mit den spanischen Behörden oder Gerichtsverfahren.

Um eine Vollmacht zu unterzeichnen, müssen Sie nicht nach Spanien kommen. Sie können diese vor einem Notar in Ihrem Wohnsitzland unterzeichnen.

Ja, wir haben Partner in den meisten europäischen Ländern. Dies ist ein großer Vorteil in der Ausübung unserer Arbeit. Sie können uns kontaktieren, indem Sie uns eine E-Mail schicken. Wir freuen uns auf Sie.

Wir sind eine internationale Kanzlei und streben eine breite sprachliche Abdeckung an. Es gibt immer jemanden aus unserem Team, der Englisch, Deutsch, Niederländisch, Italienisch, Spanisch und Französisch spricht.

Neuigkeiten über Immobilieninvestments in Spanien

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