JAVEA
Rechtsstreitigkeiten in Spanien

Wir verteidigen Ihre Interessen, wenn der gerichtliche Weg nötig ist.

Häufig gestellte Fragen über rechtliche Vertretung in Spanien

Selbstverständlich. Unsere Arbeitsweise ermöglicht es uns, Ihre Angelegenheiten in ganz Spanien, insbesondere an der spanischen Küste, zu bearbeiten.

Es ist in den meisten Fällen nicht notwendig, dass Sie nach Spanien reisen, da wir Sie per Vollmacht bei den meisten Transaktionen vertreten können, wie z. B. Kauf und Verkauf von Immobilien, Erbschaften, Formalitäten vor und mit den spanischen Behörden oder Gerichtsverfahren.

Um eine Vollmacht zu unterzeichnen, müssen Sie nicht nach Spanien kommen. Sie können diese vor einem Notar in Ihrem Wohnsitzland unterzeichnen.

Ja, wir haben Partner in den meisten europäischen Ländern. Dies ist ein großer Vorteil in der Ausübung unserer Arbeit. Sie können uns kontaktieren, indem Sie uns eine E-Mail schicken. Wir freuen uns auf Sie.

Wir sind eine internationale Kanzlei und streben eine breite sprachliche Abdeckung an. Es gibt immer jemanden aus unserem Team, der Englisch, Deutsch, Niederländisch, Italienisch, Spanisch und Französisch spricht.

Welches Problem müssen Sie lösen?

Einfordern von geschuldeten Beträgen

Müssen Sie einen Betrag von einem Schuldner zurückfordern? Zuerst werden wir versuchen, mit dem Schuldner zu verhandeln, und nur wenn eine Einigung nicht möglich ist und ein günstiges Urteil möglich ist, werden wir eine Klage einreichen.

Beanstandung von Baumängeln

Haben Sie irgendwelche Mängel in der Konstruktion Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung festgestellt? Diese Art von Problemen betrifft in der Regel Einzelpersonen und Unternehmen, die Eigentümer von Immobilien sind. Bitte kontaktieren Sie uns, um zu versuchen, eine angemessene Lösung mit dem Bauträger oder der Baufirma des Gebäudes zu finden.

Vollstreckung eines ausländischen Urteils in Spanien

Dieses Verfahren ermöglicht es, die Gegenpartei zur Einhaltung eines Urteils zu zwingen, das in einem anderen Land der Europäischen Union oder in einem anderen Teil der Welt ausgesprochen wurde, in Anwendung der internationalen Abkommen und Übereinkommen zwischen den Unterzeichnerstaaten.

Vertretung von Banken bei Zwangsvollstreckungen

Wir sind spezialisiert auf die Vertretung ausländischer Banken bei der Vollstreckung von Hypotheken, die ihren Staatsangehörigen gewährt wurden, die Immobilien in Spanien belasten. Die Pfändung einer Immobilie ist der letzte Schritt auf dem Weg zur Zwangsvollstreckung. Wenn der Schuldner aus irgendeinem Grund die Hypothek nicht zahlt wird die Zwangsvollstreckung eingeleitet.

Scheidungen und Trennungen

Wie intervenieren gerichtlich bei Scheidungen oder einvernehmlichen Trennungen. In den meisten Fällen versuchen wir, Schlichtung zwischen den Eltern über die Aufteilung des Vermögens und der ehelichen Gemeinschaft, das Sorgerecht für die Kinder, Unterhaltszahlungen oder Ausgleichszahlungen, und im Allgemeinen alles, was persönlich und wirtschaftlich bei einer Scheidung durch eine Vereinbarung geregelt wird, die dann dem zuständigen Gericht zur Ratifizierung vorgelegt wird.

Einklagung der Nichteinhaltung von Vereinbarungen und Verträgen

Vertragsverletzung entsteht, wenn eine der Parteien die Vereinbarung nicht erfüllt. Was können wir tun, wenn es zu einem Vertragsbruch kommt? Erstens die außergerichtliche Durchsetzung oder der Versuch, eine Schlichtung durch Mediation zu erreichen, und schließlich, in letzter Konsequenz, die Klage vor spanischen Gerichten.

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