Allgemein ist die steuerliche Vertretung von ausländischen Staatsbürgern in Spanien freiwillig. Es gibt Situationen wo das Gesetzt die Vertretung durch einen Steuerberater strikt vorgibt. Ein Steuerberater kann freiwillig ernannt werden und diese Ernennung kann dem zuständigen Amt der Finanzbehörde mitgeteilt werden.
Die Vertretung durch einen Steuerberater ist eine legale Garantie für alle Steuerzahler, deren steuerlichen Pflichten korrekt nachzukommen.
Wir von der Kanzlei García Garrido vertreten natürliche und juristische Personen vor dem Finanzamt. Diese Vertretung garantiert eine direkte und zügige Einhaltung der steuerlichen Pflichten, wodurch sie sich um diese komplexe Situationen und Probleme steuerlicher Art nicht mehr kümmern müssen.