JAVEA
Steuerrechtsanwälte in Spanien für internationale Investoren

Steuern für Residenten und Nicht-Residenten in Spanien

Entdecken Sie welche Steuern Sie für Ihr Vermögen und Immobilientransaktion zahlen müssen

Häufig gestellte Fragen über rechtliche Vertretung in Spanien

Selbstverständlich. Unsere Arbeitsweise ermöglicht es uns, Ihre Angelegenheiten in ganz Spanien, insbesondere an der spanischen Küste, zu bearbeiten.

Es ist in den meisten Fällen nicht notwendig, dass Sie nach Spanien reisen, da wir Sie per Vollmacht bei den meisten Transaktionen vertreten können, wie z. B. Kauf und Verkauf von Immobilien, Erbschaften, Formalitäten vor und mit den spanischen Behörden oder Gerichtsverfahren.

Um eine Vollmacht zu unterzeichnen, müssen Sie nicht nach Spanien kommen. Sie können diese vor einem Notar in Ihrem Wohnsitzland unterzeichnen.

Ja, wir haben Partner in den meisten europäischen Ländern. Dies ist ein großer Vorteil in der Ausübung unserer Arbeit. Sie können uns kontaktieren, indem Sie uns eine E-Mail schicken. Wir freuen uns auf Sie.

Wir sind eine internationale Kanzlei und streben eine breite sprachliche Abdeckung an. Es gibt immer jemanden aus unserem Team, der Englisch, Deutsch, Niederländisch, Italienisch, Spanisch und Französisch spricht.

Sind Sie Eigentümer in Spanien? Wir helfen Ihnen bei der Verwaltung Ihrer Steuern

Steuern für Residenten in Spanien

Wenn Sie in Spanien ansässig sind, müssen Sie in Spanien Steuern zahlen, wie jeder andere Spanier auch. Haben Sie Vermögen in Spanien und in einem anderen Land? In diesem Fall sollten Sie die Steuerpolitik des Ortes berücksichtigen, an dem sich Ihr Eigentum befindet. Dies bedeutet nicht, dass Sie in Spanien diese Vermögen versteuern müssen welches sich außerhalb von Spanien befindet. Die Existenz solchen Eigentums muss jedoch deklariert werden, unabhängig davon, ob hier Steuern darauf gezahlt werden oder nicht. Wenn Sie Ihre Immobilie in Spanien verkaufen, unabhängig davon, ob Sie ansässig sind oder nicht, müssen Sie die Grundstückswertsteigerungssteuer (plusvalía municipal) bezahlen. Außerdem müssen Sie an den spanischen Staat den Wertzuwachs Ihrer Liegenschaft versteuern, sprich, die Differenz zwischen dem Preis, zu dem gekauft wurde, und dem Preis, zu dem jetzt verkauft wird, abzüglich der Kosten. Alle Eigentümer von Liegenschaften müssen die Grundsteuer (IBI) an die Gemeinde des Ortes, an dem sich die diese befinden bezahlen, sowie die Müllgebühren. Sie zahlen auch für Fahrzeuge, die in Spanien auf Ihren Namen zugelassen sind Wenn Sie ansässig sind und Ihr Vermögen einen hohen Wert hat, müssen Sie auch für die Vermögenssteuer bezahlen.

Steuern für Nicht-Residenten in Spanien

Wenn Sie eine natürliche Person sind, die nicht ansässig ist, aber Immobilien auf deren Namen in Spanien hat, müssen Sie Steuern für die Immobilien zahlen, die sich hier befinden. Sie müssen auch die Einkünfte besteuern, die Sie aus diesen Vermögensgegenständen erzielen können, wie z. B. Mieteinnahmen. Wenn Sie Ihr Haus in Spanien verkaufen, werden 3% des Verkaufswerts als Anzahlung der Einkommensteuer natürlicher Personen (IRPF) einbehalten. Anschließend wird eine endgültige Berechnung vorgenommen, und Sie werden informiert, ob Ihnen das Finanzamt einen Teil dieses Prozentsatzes zurückzahlen muss oder ob Sie eine zusätzliche Zahlung leisten müssen. Als nicht ansässiger Eigentümer müssen Sie im Falle eines Immobilienverkaufs die Grundstückswertsteigerungssteuer (plusvalía municipal) zahlen. Außerdem müssen Sie an den spanischen Staat den Wertzuwachs Ihrer Liegenschaft versteuern, sprich, die Differenz zwischen dem Preis, zu dem gekauft wurde, und dem Preis, zu dem jetzt verkauft wird, abzüglich der Kosten. Alle Eigentümer von Liegenschaften müssen die Grundsteuer (IBI) an die Gemeinde des Ortes, an dem sich die diese befinden bezahlen, sowie die Müllgebühren.

Steuerprüfung und internationale Steuerstrategie

Es ist ratsam, eine Steuerprüfung für Unternehmen und Privatanleger auf internationaler Ebene, die Immobilien in Spanien und anderen Ländern, Heimat-oder Drittländer haben, durchzuführen. Die Prüfung wird Sie vor Überraschungen auf steuerlicher Ebene bewahren. Wenn Sie sich einer Finanzinspektion gegenübersehen und Ihre Steuererklärungen nicht korrekt deklariert sind oder Ihre steuerliche Situation nicht organisiert ist, können Sie mit hohen Geldbußen und Steuerzahlungen aus früheren Jahren konfrontiert werden. Um Steuerfehler zu vermeiden, bieten wir Ihnen daher unseren Service für internationale Steuerprüfung und -strategie ann

Steuerliche Einsprüche bei der öffentlichen Verwaltung

Wir alle haben irgendwann einmal ein Problem mit der öffentlichen Verwaltung gehabt. Es ist möglich, dass dies auf einen Fehler Ihrerseits oder der Verwaltung zurückzuführen ist. Oder vielleicht handelt es sich um eine Diskrepanz bei der Auslegung eines Gesetzes, das mit einer Steuerzahlung verbunden ist. In jedem Fall verteidigen wir Sie in diesen Diskrepanzen und sparen Ihnen Zeit und Geld bei Verwaltungsabwicklungen.

Internationale Unternehmen

Wir bieten rigorose Steuer- und Rechtsberatung an:
  1. Für spanische Unternehmen, die von ausländischen Personen mit ausländischem Kapital gegründet wurden.
  2. Für ausländische Unternehmen, die über Niederlassungen in Spanien tätig sind.
Unsere Mandanten sind oft Unternehmen, die sich mit Immobilien- oder Unternehmenskauf beschäftigen. Solche Unternehmen erfordern die ständige Intervention von Steuer- und Rechtsspezialisten, die für die Buchhaltung und die Steuerverwaltung sowie die Verteidigung der Rentabilität eines jeden Unternehmens verantwortlich sind.

Denken Sie darüber nach in eine Immobilie in Spanien zu investieren?

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