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Experten für steuerliche Beratung

Anwaltsexperten für Steuerberatung in Spanien

Eine Zusammenfassung der Steuern Sie in Spanien für Ihre Immobilien, Unternehmen oder Immobilientransaktionen zahlen müssen

Sind Sie Eigentümer oder haben ein Unternehmen in Spanien? Stehen Sie kurz davor, eine Erbschaft anzunehmen? Bei G&G Studio Abogados helfen wir Ihnen, Ihre Steuersituation richtig zu planen und zu verwalten, unabhängig davon, ob Sie Resident oder Nicht-Resident sind.

Besteuerung für Residenten in Spanien 

Wenn Sie  in Spanien steuerlich ansässig sind, müssen Sie wie jeder spanische Staatsbürger Steuern in Spanien zahlen, einschließlich für Ihr globales Vermögen, unabhängig davon, wo sich Ihr Vermögen befindet.

  • Besitzen Sie Vermögenswerte in mehreren Ländern? In diesem Fall ist es notwendig, die internationalen Doppelbesteuerungsabkommen zu studieren und die Steuervorschriften jedes Landes korrekt anzuwenden. 
  • Wenn Sie Immobilien in Spanien verkaufen, müssen Sie folgende Steuern zahlen: 
    • Die Steuer auf den Wertzuwachs städtischer Grundstücke (Plusvalia) 
    • Einkommenssteuer auf den Kapitalgewinn, berechnet auf der Differenz zwischen dem Kauf- und Verkaufswert, abzüglich Kosten.

Außerdem müssen Sie folgende Steuern zahlen:

  • Die Grundsteuer (IBI) und die städtische Abfallsteuer an das entsprechende Rathaus. 
  • Wenn Sie Fahrzeuge in Spanien zugelassen haben, müssen Sie diese ebenfalls besteuern. 
  • Wenn Ihr Vermögen bestimmte Beträge überschreitet, unterliegt es der Vermögenssteuer. 

Besteuerung für Nicht-Residenten

Wenn Sie in Spanien nicht steuerlich ansässig sind, aber über Vermögenswerte im Land verfügen, müssen Sie auf folgende Güter, Steuern zahlen:

    • In Spanien befindliche Vermögenswerte
  • Erzielte Einnahmen, wie z.B.Mieteinnahmen der Immobilien 
  • Der Verkauf von Immobilien unterliegt folgenden Steuern: 
    • Ein Einbehalt von 3 % als Abschlagszahlung für die Kapitalgewinnsteuer 
    • Die Kapitalgewinnsteuer
  • Die Steuer auf den Wertzuwachs städtischer Grundstücke (Plusvalia) 
  • Die Grundsteuer (IBI) und die örtliche Abfallsteuer

Nach dem Verkauf erfolgt die endgültige Berechnung der Kapitalgewinnsteuer, bei der festgelegt wird, ob das Finanzamt einen Teil der einbehaltenen 3 % zurückzahlen muss oder ob eine zusätzliche Zahlung geleistet werden muss.

Steuerprüfung und internationale Steuerstrategie

Wir bieten einen spezialisierten internationalen Steuerprüfungsservice  für Privatpersonen und ausländische Unternehmen mit Investitionen in Spanien an. Dies ist entscheidend um:

  • Strafen, Zuschläge und Steuerprüfungen zu vermeiden  
  • Fehler in Ihrer Steuererklärung zu korrigieren 
  • Eine effiziente und rechtlich einwandfreie Steuerstrategie zu entwerfen 

Eine präventive Prüfung schützt Sie vor Risiken und garantiert Ihnen rechtliche und finanzielle Sicherheit.

Erbschaftssteuer in Spanien

Wir bieten eine umfassende Beratung bei der Berechnung der Erbschaftssteuer für Erben, die eine Erbschaft in Spanien annehmen möchten.

Wir analysieren Ihren Fall, um die entsprechenden regionalen Ermäßigungen anzuwenden und um die steuerliche Belastung durch das Erbe zu minimieren.

Verfahren mit dem Finanzamt 

Haben Sie einen Bescheid vom Finanzamt erhalten? Sind Sie mit einer Berechnung oder Strafe nicht einverstanden?

Wir vertreten Sie in Steuerbeschwerden und Verwaltungsverfahren vor dem Finanzamt und den regionalen Behörden, unabhängig davon, ob der Konflikt auf einen Fehler oder eine Auslegungsdiskrepanz zurückzuführen ist. Wir sparen Ihnen Zeit, Geld und Sorgen.

Körperschaftssteuer in Spanien

Wir bieten eine gründliche rechtliche und steuerliche Beratung für:

  • Spanische Unternehmen, die mit ausländischem Kapital gegründet wurden 
  • Ausländische Unternehmen, die über Niederlassungen in Spanien tätig sind 
  • Immobilien-Investmentgesellschaften oder Unternehmenskäufe

Unsere Steueranwälte kümmern sich um die gesamte Buchhaltung, das Steuer- und Rechtsmanagement des Unternehmens, maximieren die Rentabilität und stellen die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicher.

Benötigen Sie personalisierte Steuerunterstützung?

Bei G&G Studio Abogados sind wir Experten für internationales Steuerrecht und verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Beratung ausländischer Mandanten mit Interessen in Spanien.

Kontaktieren Sie uns heute für ein vertrauliches Beratungsgespräch und beginnen Sie mit der sicheren und effektiven Optimierung Ihrer steuerlichen Situtation. 

Häufig gestellte Fragen über rechtliche Vertretung in Spanien

Selbstverständlich. Unsere Arbeitsweise ermöglicht es uns, Ihre Angelegenheiten in ganz Spanien, insbesondere an der spanischen Küste, zu bearbeiten.

Es ist in den meisten Fällen nicht notwendig, dass Sie nach Spanien reisen, da wir Sie per Vollmacht bei den meisten Transaktionen vertreten können, wie z. B. Kauf und Verkauf von Immobilien, Erbschaften, Formalitäten vor und mit den spanischen Behörden oder Gerichtsverfahren.

Um eine Vollmacht zu unterzeichnen, müssen Sie nicht nach Spanien kommen. Sie können diese vor einem Notar in Ihrem Wohnsitzland unterzeichnen.

Ja, wir haben Partner in den meisten europäischen Ländern. Dies ist ein großer Vorteil in der Ausübung unserer Arbeit. Sie können uns kontaktieren, indem Sie uns eine E-Mail schicken. Wir freuen uns auf Sie.

Wir sind eine internationale Kanzlei und streben eine breite sprachliche Abdeckung an. Es gibt immer jemanden aus unserem Team, der Englisch, Deutsch, Niederländisch, Italienisch, Spanisch und Französisch spricht.

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