DIE WICHTIGKEIT EINES TESTAMENTS IN SPANIEN
Für ausländische Eigentümer in Spanien ist es wichtig, in Spanien ein Testament zu organisieren, das die Nachfolge dieser Vermögenswerte regelt. Wir sprechen nicht von einer
Wenn Sie in Spanien ansässig sind, müssen Sie in Spanien Steuern zahlen, genau wie jeder Spanier.
Haben Sie Vermögenswerte in Spanien und in einem anderen Land?
In diesem Fall müssen Sie die Steuerpolitik des Ortes berücksichtigen, an dem sich Ihr Vermögen befindet, und Ihr Vermögen muss auch außerhalb Spaniens unter Berücksichtigung der internationalen Abkommen zwischen den Ländern berücksichtigt werden.
Wenn Sie Ihre Immobilie in Spanien verkaufen, müssen Sie, unabhängig davon, ob Sie in Spanien ansässig sind oder nicht, den Wertzuwachs des Bodens versteuern (lokale Plusvalia). Darüber hinaus muss dem spanischen Staat die Kapitalgewinnsteuer bezahlt werden, d. h. eine Steuer auf die Differenz zwischen dem Preis, zu dem gekauft wurde, und dem Preis, zu dem jetzt verkauft wird, abzüglich der Kosten.
Alle Grundstückseigentümer müssen die Grundsteuer (IBI) an das Rathaus des Ortes zahlen, an dem sich die Immobilie befindet, sowie die Müllgebühr.
Sie zahlen auch für Fahrzeuge, die in Spanien auf Ihren Namen zugelassen sind. Wenn Sie Resident sind und Ihr Vermögen einen hohen Wert hat, müssen Sie auch Vermögenssteuer zahlen.
Wenn Sie eine nicht ansässige Person sind, aber Vermögenswerte auf Ihren Namen in Spanien haben, müssen Sie Steuern auf die Vermögenswerte zahlen, die sich hier befinden. Sie müssen auch die Einkünfte versteuern, die Sie mit diesen Vermögenswerten erzielen können, z. B. Mieteinnahmen.
Wenn Sie Ihr Haus in Spanien verkaufen, werden 3 % des Verkaufswerts als Anzahlung für die Einkommensteuer (IRPF) einbehalten.
Anschließend wird eine abschließende Berechnung vorgenommen um zu wissen, ob das Finanzamt einen Teil dieser Anzahlung zurück zahlen muss oder ob Sie eine zusätzliche Steuerzahlung leisten müssen.
Als Nicht-Resident müssen Sie im Falle eines Verkaufs der Immobilie, den Wertzuwachs des Bodens versteuern (lokale Plusvalia).
Darüber hinaus muss dem spanischen Staat die Kapitalgewinnsteuer bezahlt werden, d. h. eine Steuer auf die Differenz zwischen dem Preis, zu dem gekauft wurde, und dem Preis, zu dem jetzt verkauft wird, abzüglich der Kosten.
Alle Grundstückseigentümer müssen die Grundsteuer (IBI) an das Rathaus des Ortes zahlen, an dem sich die Immobilie befindet, sowie die Müllgebühr.
Es ist ratsam, eine Steuerprüfung von Einzelpersonen und Investmentgesellschaften auf internationaler Ebene durchzuführen, die über Vermögenswerte in Spanien und in anderen Ländern verfügen, sei es im In- oder Ausland.
Wenn Sie einer Steuerprüfung unterzogen werden und Ihre Steuern nicht korrekt deklarieren oder Ihre steuerliche Situation nicht in Ordnung haben, könnten Sie der Zahlung hoher Bußgelder und Steuern aus den Vorjahren ausgesetzt sein.
Um steuerliche Fehler zu vermeiden, bieten wir Ihnen daher unseren internationalen Steuerprüfungs- und Strategieservice an.
Umfassende Beratung bei der Berechnung der Steuer, die die Erben zahlen müssen, wenn sie eine Erbschaft annehmen
Wir alle hatten schon einmal ein Problem mit der öffentlichen Verwaltung.
Es kann ein selbstverursachter Fehler sein oder ein Fehler der Verwaltung. Oder vielleicht handelt es sich um eine Diskrepanz in der Interpretation einer Transaktion, die mit der Zahlung von Steuern verbunden ist.
In jedem Fall verteidigen wir Sie bei diesen Unstimmigkeiten, indem wir Ihnen Zeit und Geld bei Behördengängen sparen.
Wir bieten eine umfassende steuerliche und rechtliche Beratung für:
Zu unseren Kunden gehören häufig Unternehmen, die sich mit Immobilien- oder Unternehmenskäufen beschäftigen. Solche Unternehmen erfordern die ständige Aktivität von Steuer- und Rechtsspezialisten, die für die Buchhaltung, das Steuermanagement und das Garantieren der Rentabilität des Unternehmens zuständig sind.
Selbstverständlich. Unsere Arbeitsweise ermöglicht es uns, Ihre Angelegenheiten in ganz Spanien, insbesondere an der spanischen Küste, zu bearbeiten.
Es ist in den meisten Fällen nicht notwendig, dass Sie nach Spanien reisen, da wir Sie per Vollmacht bei den meisten Transaktionen vertreten können, wie z. B. Kauf und Verkauf von Immobilien, Erbschaften, Formalitäten vor und mit den spanischen Behörden oder Gerichtsverfahren.
Um eine Vollmacht zu unterzeichnen, müssen Sie nicht nach Spanien kommen. Sie können diese vor einem Notar in Ihrem Wohnsitzland unterzeichnen.
Ja, wir haben Partner in den meisten europäischen Ländern. Dies ist ein großer Vorteil in der Ausübung unserer Arbeit. Sie können uns kontaktieren, indem Sie uns eine E-Mail schicken. Wir freuen uns auf Sie.
Wir sind eine internationale Kanzlei und streben eine breite sprachliche Abdeckung an. Es gibt immer jemanden aus unserem Team, der Englisch, Deutsch, Niederländisch, Italienisch, Spanisch und Französisch spricht.
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